Das Lehrpersonal an den Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst und damit auch an der Hochschule der Justiz (HSJustiz) setzt sich im Wesentlichen aus Professorinnen/Professoren und Dozentinnen/Dozenten zusammen (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 2 FHGöD). Die an der HSJustiz tätigen Dozentinnen und Dozenten üben ihre Tätigkeit zu einem großen Teil nicht im Rahmen einer Planstelle, sondern im Abordnungsverhältnis aus, d.h., ihnen wird das Amt einer Dozentin/eines Dozenten an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle vorübergehend übertragen (vgl. § 24 Abs. 1 LBG).
Wenn Sie sich für eine Lehrtätigkeit als Dozentin/Dozent an der Hochschule der Justiz interessieren, finden Sie hier – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – nähere Informationen:

