Die Staats-Anwaltschaft hat viele Aufgaben
Die Staats-Anwaltschaft verfolgt Straf-Taten (Link WB).
Die Staats-Anwaltschaft hört von einer Straf-Tat.
Dann fängt sie an Beweise zu sammeln.
Das nennt man Ermittlung.
Dabei hilft die Polizei.
Die Staats-Anwaltschaft denkt,
Die Beweise reichen nicht für eine Strafe.
Dann erhebt die Staats-Anwaltschaft
Keine Anklage beim Gericht
Und ist fertig.
Denkt die Staats-Anwaltschaft,
Die Beweise reichen für eine Strafe.
Dann erhebt die Staats-Anwaltschaft Anklage beim Gericht.
Der Termin vor dem Gericht
heißt Haupt-Verhandlung.
Die Staats-Anwaltschaft ist dabei.
Die Staats-Anwaltschaft ist neutral.
Die Staats-Anwaltschaft möchte eine Strafe,
Wenn ein Angeklagter (Link WB) eine Straf-Tat gemacht hat. (Link WB)
Das Gericht macht ein Urteil (Link WB).
Die Strafe kann Geld-Strafe (Link WB)
Oder Freiheits-Strafe (Link WB) sein.
Die Staats-Anwaltschaft macht die Straf-Voll-Streckung. (Link WB)
In einer Staats-Anwaltschaft arbeiten viele Menschen.
Den Chef einer Staats-Anwaltschaft nennt
Man leitender Ober-Staats-Anwalt.
Strafvollstreckung (WB)
Das Gericht hat ein Urteil (Link WB) gemacht.
Das hat der Richter entschieden.
Die Strafe aus dem Urteil wird wahr gemacht.
Das macht die Staats-Anwaltschaft.
Dass nennt man Strafvollstreckung.
Geldstrafe
Die Geld-Strafe ist eine Strafe aus einem Urteil (Link WB)
Bei der Geld-Strafe muss der Verurteilte
Geld an den Staat gezahlt.
Freiheitsstrafe
Im Urteil (Link WB) steht Freiheits-Strafe.
Dann muss der Verurteilte (Link WB „Angeklagter“) in ein Gefängnis.
