Die Staats-Anwaltschaft hat viele Aufgaben

Die Staats-Anwaltschaft verfolgt Straf-Taten (Link WB).

Die Staats-Anwaltschaft hört von einer Straf-Tat.
Dann fängt sie an Beweise zu sammeln.

Das nennt man Ermittlung.

Dabei hilft die Polizei.

Die Staats-Anwaltschaft denkt,
Die Beweise reichen nicht für eine Strafe.

Dann erhebt die Staats-Anwaltschaft
Keine Anklage beim Gericht
Und ist fertig.

Denkt die Staats-Anwaltschaft,
Die Beweise reichen für eine Strafe.

Dann erhebt die Staats-Anwaltschaft Anklage beim Gericht.

Der Termin vor dem Gericht
heißt Haupt-Verhandlung.

Die Staats-Anwaltschaft ist dabei.

Die Staats-Anwaltschaft ist neutral.
Die Staats-Anwaltschaft möchte eine Strafe,
Wenn ein Angeklagter (Link WB) eine Straf-Tat gemacht hat. (Link WB)

Das Gericht macht ein Urteil (Link WB). 

Die Strafe kann Geld-Strafe (Link WB)
Oder Freiheits-Strafe (Link WB) sein.

Die Staats-Anwaltschaft macht die Straf-Voll-Streckung. (Link WB)

In einer Staats-Anwaltschaft arbeiten viele Menschen.

Den Chef einer Staats-Anwaltschaft nennt
Man leitender Ober-Staats-Anwalt.

Strafvollstreckung (WB)

Das Gericht hat ein Urteil (Link WB) gemacht.

Das hat der Richter entschieden.

Die Strafe aus dem Urteil wird wahr gemacht.

Das macht die Staats-Anwaltschaft.

Dass nennt man Strafvollstreckung.

Geldstrafe

Die Geld-Strafe ist eine Strafe aus einem Urteil (Link WB)

Bei der Geld-Strafe muss der Verurteilte

Geld an den Staat gezahlt.

Freiheitsstrafe

Im Urteil (Link WB) steht Freiheits-Strafe.

Dann muss der Verurteilte (Link WB „Angeklagter“)  in ein Gefängnis.