Veranstaltungsnummer:
(bisher nicht vergeben)
Zielgruppe:
Rechtspfleger/innen, deren Wechsel in die Insolvenzabteilung unmittelbar bevorsteht bzw. deren Wechsel nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
Ziel der Veranstaltung:
Das Modul A soll die nach § 18 Abs. 4 S. 2 RPflG erforderlichen Kenntnisse des Insolvenzrechts vermitteln. Das separat buchbare Modul B soll die nach § 18 Abs. 4 S. 2 RPflG erforderlichen Grundkenntnisse des Handels- und Gesellschaftsrechts und der für das Insolvenzverfahren notwendigen Teile des Arbeits-, Sozial- und Steuerrechts und des Rechnungswesens vermitteln.
Inhalt:
Im Modul A werden nach einer Einführung in das Insolvenzrecht die Aufgaben des Insolvenzgerichts behandelt. Behandelt werden insbesondere die Durchführung von Gläubigerversammlung, die Prüfung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und die Festsetzung von Vergütungen, sowie die Besonderheiten des Verbraucherinsolvenzverfahrens, der Restschuldbefreiung sowie der Stundung der Verfahrenskosten.
Besondere Teilnahmevoraussetzungen:
Der Wechsel in die Insolvenzabteilung steht unmittelbar bevor bzw. liegt nicht länger als ein Jahr zurück.
Ansprechpartner zur inhaltlichen Gestaltung:
Prof. Dr. Matthias Becker
