Der Modullehrgang „Insolvenzrecht“ vermittelt praxisnah die rechtlichen Grundlagen des Insolvenzverfahrens. Der Lehrgang richtet sich an alle, die sich gezielt auf Aufgaben im Bereich der Insolvenzabteilung vorbereiten möchten.

Das Modul A „Einführung in das Insolvenzrecht und Aufgaben des Insolvenzgerichts“ vermittelt die nach § 18 Abs. 4 Satz 2 RPflG erforderlichen Kenntnisse des Insolvenzrechts und bildet die Grundlage für das Verständnis des Insolvenzverfahrens und der gerichtlichen Abläufe.

Das separat buchbare Modul B „Rechnungswesen und besondere Rechtsgebiete“ ergänzt diese Grundlagen um die nach § 18 Abs. 4 Satz 2 RPflG erforderlichen Grundkenntnisse des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie der für das Insolvenzverfahren relevanten Bereiche des Arbeits-, Sozial- und Steuerrechts. Darüber hinaus werden das insolvenzspezifische Rechnungswesen, die Rechnungslegung des Insolvenzverwalters sowie die Tätigkeit einer Schuldnerberatung praxisnah dargestellt.

Nachfolgend finden Sie die Termine sowie Kurzbeschreibungen der einzelnen Module.