Modullehrgang „Insolvenzrecht“ - 2026
für Rechtspfleger zum Nachweis der nach § 18 Abs. 4 RPflG erforderlichen Kenntnisse
Programmverantwortlicher: Prof. Dr. Matthias Becker
Dauer
5 Tage
Termine
04.05.2026 bis 08.05.2026
Zielgruppe
Rechtspfleger, deren Wechsel in die Insolvenzabteilung unmittelbar bevorsteht bzw. deren Wechsel nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
Ziel der Veranstaltung
Das Modul A soll die nach § 18 Abs. 4 S. 2 RPflG erforderlichen Kenntnisse des Insolvenzrechts vermitteln. Das separat buchbare Modul B soll die nach § 18 Abs. 4 S. 2 RPflG erforderlichen Grundkenntnisse des Handels- und Gesellschaftsrechts und der für das Insolvenzverfahren notwendigen Teile des Arbeits-, Sozial- und Steuerrechts und des Rechnungswesens vermitteln.
Inhalt
Im Modul A werden nach einer Einführung in das Insolvenzrecht die Aufgaben des Insolvenzgerichts behandelt. Behandelt werden insbesondere die Durchführung von Gläubigerversammlung, die Prüfung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und die Festsetzung von Vergütungen, sowie die Besonderheiten des Verbraucherinsolvenzverfahrens, der Restschuldbefreiung sowie der Stundung der Verfahrenskosten.
Besondere Teilnahmevoraussetzungen
Der Wechsel in die Insolvenzabteilung steht unmittelbar bevor bzw. liegt nicht länger als ein Jahr zurück.
Dauer
5 Tage
Termine
18.05.2026 bis 22.05.2026
Zielgruppe
Rechtspfleger, deren Wechsel in die Insolvenzabteilung unmittelbar bevorsteht bzw. deren Wechsel nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
Ziel der Veranstaltung
Im Anschluss an das Modul A zur Vermittlung von Kenntnissen des Insolvenzrechts soll das unabhängig von Modul A buchbare Modul B die nach § 18 Abs. 4 S. 2 RPflG erforderlichen Grundkenntnisse des Handels- und Gesellschaftsrechts und der für das Insolvenzverfahren notwendigen Teile des Arbeits-, Sozial- und Steuerrechts und des Rechnungswesens vermitteln.
Inhalt
Das Modul B behandelt das Rechnungswesen, das Rechnungswesen des Insolvenzverwalters, das insolvenzspezifische Arbeits- und Sozialrecht, das insolvenzspezifische Steuerrecht sowie das Handels- und Gesellschaftsrecht. Darüber hianus wird die Arbeit einer Schuldnerberatung vorgestellt.
Besondere Teilnahmevoraussetzungen
Der Wechsel in die Insolvenzabteilung steht unmittelbar bevor bzw. liegt nicht länger als ein Jahr zurück.
