Modullehrgang „Insolvenzrecht“ - 2026
für Rechtspfleger zum Nachweis der nach § 18 Abs. 4 RPflG erforderlichen Kenntnisse

Programmverantwortlicher: Prof. Dr. Matthias Becker

Modul A: Einführung in das Insolvenzrecht und Aufgaben des Insolvenzgerichts

Dauer

5 Tage

Termine

04.05.2026 bis 08.05.2026

Zielgruppe

Rechtspfleger, deren Wechsel in die Insolvenzabteilung unmittelbar bevorsteht bzw. deren Wechsel nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

Ziel der Veranstaltung

Das Modul A soll die nach § 18 Abs. 4 S. 2 RPflG erforderlichen Kenntnisse des Insolvenzrechts vermitteln. Das separat buchbare Modul B soll die nach § 18 Abs. 4 S. 2 RPflG erforderlichen Grundkenntnisse des Handels- und Gesellschaftsrechts und der für das Insolvenzverfahren notwendigen Teile des Arbeits-, Sozial- und Steuerrechts und des Rechnungswesens vermitteln.

Inhalt

Im Modul A werden nach einer Einführung in das Insolvenzrecht die Aufgaben des Insolvenzgerichts behandelt. Behandelt werden insbesondere die Durchführung von Gläubigerversammlung, die Prüfung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und die Festsetzung von Vergütungen, sowie die Besonderheiten des Verbraucherinsolvenzverfahrens, der Restschuldbefreiung sowie der Stundung der Verfahrenskosten.

Besondere Teilnahmevoraussetzungen

Der Wechsel in die Insolvenzabteilung steht unmittelbar bevor bzw. liegt nicht länger als ein Jahr zurück.

Modul B: Rechnungswesen und besondere Rechtsgebiete

Dauer

5 Tage

Termine

18.05.2026 bis 22.05.2026

Zielgruppe

Rechtspfleger, deren Wechsel in die Insolvenzabteilung unmittelbar bevorsteht bzw. deren Wechsel nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

Ziel der Veranstaltung

Im Anschluss an das Modul A zur Vermittlung von Kenntnissen des Insolvenzrechts soll das unabhängig von Modul A buchbare Modul B die nach § 18 Abs. 4 S. 2 RPflG erforderlichen Grundkenntnisse des Handels- und Gesellschaftsrechts und der für das Insolvenzverfahren notwendigen Teile des Arbeits-, Sozial- und Steuerrechts und des Rechnungswesens vermitteln.

Inhalt

Das Modul B behandelt das Rechnungswesen, das Rechnungswesen des Insolvenzverwalters, das insolvenzspezifische Arbeits- und Sozialrecht, das insolvenzspezifische Steuerrecht sowie das Handels- und Gesellschaftsrecht. Darüber hianus wird die Arbeit einer Schuldnerberatung vorgestellt.

Besondere Teilnahmevoraussetzungen

Der Wechsel in die Insolvenzabteilung steht unmittelbar bevor bzw. liegt nicht länger als ein Jahr zurück.